SEITE: 562 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Kaminkehrermeister & Gebäudeenergieberater & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519

Feinstaubmessung - Prüfstandsmessung für Einzelfeuerungsanlagen

Von Otmar Dallinger am 21.11.2024 07:36 Uhr

Zum 01.01.2025 wird due 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordung) angepasst.

Mit der neuen Verordung werden höhere Anforderungen an Klein- oder Einzelraumfeuerungsanlagen gestellt, indem die Emmissionswerte gesenkt werden. Damit soll ein westentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Einzelraumfeuerstätten geleistet und somit die Umwelt geschont werden.

Für Sie als Kamin- oder Kaminofenbesitzer bedeutet dies, dass Sie bis zum 31.12.2024 einen Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte erbringen müssen.

Wir führen für Sie diese Messung durch!

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

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